Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

1. Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für das Vertragsverhältnis zwischen check-immopreis und einem potentiellen Immobilienverkäufer.

Potentielle Immobilienverkäufer sind alle natürlichen oder juristischen Personen, welche bei check-immopreis eine Anfrage nach einem Produkt oder einer Dienstleistung stellen, um bis zu drei Angebote von interessierten Maklern zu erhalten.

2. Stellen der Vergleichsanfrage

(1) Stellt der potentielle Immobilienverkäufer bei check-immopreis eine Anfrage nach einem Produkt oder einer Dienstleistung, kommt ein Vertrag über die Vermittlung von bis zu drei Angeboten von interessierten Maklern zustande. Das Stellen der Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

(2) Nach dem Stellen der Anfrage kontaktiert check-immopreis oder die beauftragten Produktberater den potentiellen Immobilienverkäufer telefonisch oder per E-Mail, um mit ihm gemeinsam die Anfrage zu spezifizieren und ihm bis zu drei passende interessierte Makler vorzustellen. Die Anfrage wird anschließend auf Wunsch des potentiellen Immobilienverkäufers an die ausgewählten interessierten Makler weitergeleitet. Check-immopreis oder die beauftragten Produktberater befragen den potentiellen Immobilienverkäufer zu einem späteren Zeitpunkt, ob er bereits drei Angebote von den ausgewählten interessierten Maklern erhalten hat.

(3) Wenn der potentielle Immobilienverkäufer noch keine drei Angebote erhalten hat, versucht check-immopreis oder die beauftragten Produktberater den potentiellen Immobilienverkäufer im Nachgang weitere Anbieter vorzuschlagen, damit der potentielle Immobilienverkäufer von diesen die ausstehenden Angebote erhalten kann. Der potentielle Immobilienverkäufer kann check-immopreis jederzeit schriftlich unter www.check-immopreis.de/kontakt/ mitteilen, dass er keine weiteren Angebote wünscht.

3. Erhalt der Angebote

(1) Die interessierten Makler unterbreiten dem potentiellen Immobilienverkäufer unter Betrachtung des aktuellen Immobilien-Marktes passende Angebote zu seiner Anfrage und kontaktieren ihn hierfür telefonisch oder per E-Mail. Bevor der potentielle Immobilienverkäufer ein Angebot erhält, kann der interessierte Makler weitere Informationen erfragen, um einen Vor-Ort-Termin bitten oder durch sonstige Tätigkeiten die Angebotsabgabe vorbereiten. Check-immopreis möchte damit gewährleisten, dass dem potentiellen Immobilienverkäufer ausschließlich Angebote zugehen, die individuell auf seine Anfrage abgestimmt sind.

(2) Check-immopreis stellt durch verschiedene Maßnahmen sicher, dass der potentielle Immobilienverkäufer schnellstmöglich von bis zu drei interessierten Maklern annahmefähige Angebote für seine Anfrage erhält. Wie schnell dem potentiellen Immobilienverkäufer die Angebote vorliegen, richtet sich allerdings nach der Komplexität des angefragten Produkts bzw. der angefragten Dienstleistung und nach der Bearbeitungszeit des jeweiligen interessierten Maklers.

(3) Der potentielle Immobilienverkäufer erhält Angebote nur von interessierten Maklern, die Partner von check-immopreis sind. Die Partnerschaft mit check-immopreis ist an strenge Bedingungen geknüpft. Jeder interessierte Makler verpflichtet sich gegenüber check-immopreis dazu, alle einschlägigen Richtlinien der Industrie und Handelskammer und vergleichbaren Institutionen einzuhalten sowie nur Produkte oder Dienstleistungen anzubieten, zu denen er zugelassen ist. Auf Grund der Größe des Anbieternetzwerkes kann check-immopreis jedoch nicht die Eignung jeden interessierten Maklers im Einzelfall garantieren, speziell wenn eine Partnerschaft mit großen Immobilienunternehmen eingegangen ist. Dem potentiellen Immobilienverkäufer steht es frei, die Eignung des interessierten Maklers so zu prüfen, wie es auch bei einer Angebotseinholung ohne check-immopreis der Fall sein würde.

(4) Nachdem der potentielle Immobilienverkäufer die Angebote erhalten hat, entscheidet er selbst, ob und von welchem interessierten Makler er das Angebot annimmt. Check-immopreis ist hierbei weder als Vertragspartner beteiligt, noch tritt er als Vertreter oder Erfüllungsgehilfe der Vertragsparteien in Erscheinung.

4. Weitergabe von Daten

(1) Die personenbezogenen Daten des potentiellen Immobilienverkäufers (Angaben zur Anfrage und Kontaktdaten) werden nur an interessierte Makler weitergeleitet, wenn der potentielle Immobilienverkäufer hierzu seine Zustimmung erteilt hat. Eine Weitergabe der Daten an sonstige Dritte ist ausgeschlossen.

(2) Die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung von Daten erfolgt ausschließlich nach den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetz. Die Datenschutzerklärung ist auch auf der check-immopreis – Website abrufbar.

5. Pflichten des potentiellen Immobilienverkäufer

(1) Die Vermittlungsleistung von check-immopreis ist für den potentiellen Immobilienverkäufer kostenlos. Im Gegenzug bietet check-immopreis den potentiellen Immobilienverkäufer ggf., die Leistung der ausgewählten interessierten Makler zu bewerten, sowie mitzuteilen, ob ein Vertrag zustande gekommen ist.

(2) Der Service von check-immopreis kann von allen natürlichen und juristischen Personen genutzt werden, die unbeschränkt geschäftsfähig sind. Natürlichen Personen, die nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist dies nicht gestattet. Stellt der potentielle Immobilienverkäufer für eine juristische Person eine Anfrage, versichert er zugleich seine Vertretungsberechtigung für diese.

6. Gewährleistung und Leistungseinschränkungen

(1) check-immopreis kann nicht gewährleisten, dass für jede Anfrage eines potentiellen Immobilienverkäufers passende interessierte Makler gefunden und diese zu einer Abgabe entsprechender Angebote veranlasst werden können. Von check-immopreis wird weder das Zustandekommen eines Vertragsschlusses, noch die erfolgreiche Vertragsdurchführung geschuldet. Die Gewährleistung von check-immopreis oder der beauftragten Produktberater ist diesbezüglich ausgeschlossen.

(2) Für Pflichtverletzungen, die sich im Rahmen eines etwaigen zustande gekommenen Schuldverhältnisses zwischen dem potentiellen Immobilienverkäufer und einem interessierten Makler ergeben, ist check-immopreis oder deren beauftragten Produktberater nicht verantwortlich.

7. Haftungsbeschränkung

(1) Für eine Haftung von check-immopreis oder der beauftragten Produktberater auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.

(2) Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche auf den Ersatz typischer Schäden beschränkt. Entgangener Gewinn gilt nicht als typischer Schaden in diesem Sinn.

Diese Einschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertragspartner zwischen potentielle Immobilenverkäufer und interessierten Makler. Sie gelten auch nicht im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

8. Schlussbestimmungen

(1) Entgegenstehende Geschäftsbedingungen der potentiellen Immobilienverkäufer werden ohne eine schriftliche Bestätigung durch check-immopreis nicht anerkannt. Ergänzungen und Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

(2) Erfüllungsort ist 87600 Kaufbeuren, Gerichtstand ist 87600 Kaufbeuren, sofern der potentielle Immobilienverkäufer Kaufmann oder eine Person öffentlichen Rechts ist.

(3) Vertragssprache ist deutsch.

(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt nicht, soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

(5) check-immopreis.de behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, nimmt hierbei aber auf die berechtigten Belange der Partnerunternehmen Rücksicht und wird diese über etwaige Änderungen informieren. Widerspricht ein Partnerunternehmen der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Partnerunternehmen akzeptiert. Check-immopreis.de wird das Partnerunternehmen in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.

(6) Soweit nichts anderes vereinbart, kann das Partnerunternehmen alle Erklärungen an check-immopreis.de per E-Mail abgeben oder diese per Brief an check-immopreis.de übermitteln. Check-immopreis.de kann Erklärungen gegenüber dem Partnerunternehmen per E-Mail, per Fax oder Brief an die vom Partnerunternehmen angegeben Kontakt-Adressen übermitteln.

(7) Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht beeinträchtigt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die in ihrem Regelungsgehalt dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Das gilt entsprechend bei etwaigen Regelungslücken.

(Stand: Juli 2016)